WAS SIE WISSEN SOLLTEN, WENN SIE EINE
KAUFEN SIE EIN EIGENTUM
WARUM EIN IMMOBILIENPROFIS VERWENDEN?
Der Kauf einer Immobilie ist immer ein faszinierender und in vielen Fällen sehr emotionaler Prozess. Dies gilt umso mehr, als Sie sich entschieden haben, Ihr Traumhaus in einem fantastischen Urlaubsziel wie Mallorca zu kaufen. Viele Träume und Erwartungen sind während dieses Entscheidungsprozesses gestiegen und nicht alle sind immer realistisch oder werden genau so ausfallen, wie Sie sie geplant haben. Vielleicht haben Sie die Insel schon mehrmals besucht und glauben, dass Sie sie gut kennen.
Obwohl das Internet heutzutage sehr hilfreiche Hinweise zu allgemeinen Informationen zu bestimmten Standorten geben kann, ist es immer empfehlenswert, den professionellen Rat von Personen einzuholen, die einen Großteil ihres Lebens an dem Ort verbracht haben, an dem Sie eine Immobilie erwerben möchten .
Neben fundierten Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten wie etwa möglicher Lärmbelastung oder anderer geografischer Bedingungen können diese Fachleute Ihnen auch Türen zu einem riesigen Netzwerk lokaler Dienstleister öffnen, die Sie für einen zufriedenstellenden und erfolgreichen Immobilienkauf benötigen Operation mit möglichst geringen Komplikationen.
EXKLUSIVES MANDAT
Wie bereits erwähnt, ist das Internet heutzutage eine nahezu unendliche Informationsquelle, auch in Bezug auf Immobilienangebote weltweit, und fast kein seriöser Immobilienmakler wird erfolgreich Geschäfte tätigen können, ohne sein Immobilienportfolio auf einer professionellen Website zu präsentieren und zu aktualisieren.
Da es gerade auf den Balearen so gut wie kein exklusives Listungsmandat mehr gibt und viele der gleichen Immobilien von mehreren unterschiedlichen Immobilienagenturen angeboten werden, könnte sich die Immobilienrecherche in vielen Fällen eher als Jagd nach einer solchen herausstellen ein Dschungel'. Und in vielen Fällen stimmen auch die bereitgestellten Details und grundlegenden Informationen zu den angebotenen Immobilien nicht immer überein.
Wir bei Crocodile Properties verstehen diesen hart umkämpften Markt sehr gut und arbeiten bei Bedarf auch mit unseren Wettbewerbern zusammen, sodass wir Ihnen eine größere Auswahl an Immobilien anbieten können. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie Ihre Immobilienrecherche und die Organisation von Besichtigungen nur dann über eine professionelle Quelle kanalisieren können, wenn Sie uns das exklusive Suchmandat erteilen. Weniger Ärger und ein fokussierteres und ruhigeres Ergebnis! Denken Sie darüber nach - wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Traumimmobilie so effizient und organisiert wie möglich zu finden.
DER KAUFVERFAHREN
Der Kauf einer Immobilie in Spanien und Mallorca kann ebenfalls ein recht komplexes Unterfangen sein. Aus diesem Grund möchten wir Sie im Folgenden mit einer kurzen Zusammenfassung darüber vertraut machen, wie dieser Prozess in den meisten Fällen umgesetzt wird:
PREISE & KOSTEN
Sobald eine Immobilie ausgewählt wurde, werden wir Sie schriftlich durch den Preisverhandlungsprozess führen und sicherstellen, dass wir für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen
Sobald ein Verkaufspreis vereinbart wurde, setzen wir uns mit einem kompetenten Rechtsberater in Verbindung, um einen Optionsvertrag vorzubereiten und den Property Due Diligence-Prozess zu starten
Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist auf die Zahlung einer vom Käufer gezahlten Grunderwerbssteuer (ITP - Impuesto de Transmission de Propiedades) zurückzuführen. Diese Steuer variiert je nach Staffel und liegt je nach Endkaufpreis zwischen min. 8% und max. 12%
In Spanien sind auch die Anschaffungskosten (Notargebühren, Stempelgebühren etc.) vom Käufer zu tragen. Es gibt keinen festen Preis, der hier erwähnt werden könnte, aber im Allgemeinen liegt er in einem Bereich zwischen 1.000 € und 3.000 €
OPTIONSVERTRAG & FÄLLIGE DILIGENZ
Ein Optionsvertrag ist im Wesentlichen eine privat unterzeichnete Vereinbarung, die dem Käufer das ausschließliche Recht zum Kauf der Immobilie während eines vereinbarten Zeitraums (in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten) garantiert. Der Optionsgeber (Verkäufer) garantiert dem Optionsnehmer (Käufer) das Recht, sein Eigentum zum zuvor vereinbarten Kaufpreis gegen die Anzahlung eines Optionsbetrags auf ein notarielles Treuhandkonto zu erwerben. Diese Optionssumme ist normalerweise ein 10% des vereinbarten Kaufpreises, der dann vom endgültigen Betrag abgezogen wird, der beim Notartermin zu zahlen ist.
Der Optionsvertrag enthält auch einen vereinbarten Notartermin und die Einzelheiten des Notars, die normalerweise vom Käufer gewählt werden
Für den Fall, dass der Kauf aus vom Käufer verursachten Gründen nicht abgeschlossen wird (z. B. entscheidet sich der Käufer aus Gründen, die nicht direkt mit rechtlichen Komplikationen verbunden sind, die nach einer Due Diligence auftreten, gegen einen Kauf), wird der bezahlte Optionsbetrag an die Verkäufer
Für den Fall, dass der Kauf aus vom Verkäufer verursachten Gründen nicht abgeschlossen wird (z. B. hat der Verkäufer ein höheres Angebot von einem Dritten angenommen oder zieht sich generell aus dem Verkauf zurück), ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, den bezahlten Optionsbetrag zurückzugeben zuzüglich der Zahlung des gleichen Betrags an den Käufer als Vertragsverletzungsgebühr
Die vereinbarte Optionsfrist gibt dem Verkäufer auch die Zeit, alle erforderlichen rechtlichen Unterlagen vorzulegen, die für einen Due-Diligence-Prozess für Immobilien erforderlich sind, der auch während der Optionsfrist eingeführt werden muss
Daher sollte der Inhalt dieses Optionsvertrags auch dem Ergebnis der von Ihrem Rechtsberater durchgeführten Sorgfaltspflicht unterliegen
In jedem Fall wird Ihnen Ihr Rechtsberater einen Entwurf des notariellen Kaufvertrags zusenden, damit Sie ihn studieren und mit ihm besprechen können.
NIE NUMMER
Sie müssen eine Ausländerregistrierungsnummer beantragen, die NIE (Número de Indentidad de Extranjeros) heißt und ab diesem Moment auch Ihre Steuerregistrierungsnummer in Spanien ist. Wir oder Ihr Rechtsberater helfen Ihnen natürlich auch dabei
BANKING
Wenn Sie noch kein Bankkonto in Spanien haben, müssen Sie ein Konto eröffnen, bei dem wir Ihnen gerne weiterhelfen.
Während des Optionszeitraums müssen auch alle zu verrechnenden Beträge als beglaubigte Bankschecks vorbereitet werden. Ihr Bankdirektor bereitet diese in Übereinstimmung mit dem Notar vor
KONTROLLEN UND ZAHLUNGEN
Die oben genannten beglaubigten Bankschecks werden normalerweise erweitert auf:
- Die vom Käufer zu entrichtenden Umsatzsteuerzahlungen werden vom Notariat vorgenommen
- Die Notar- und Stempelgebühren (auch zu Lasten des Käufers)
- Eine vom Verkäufer geschuldete, aber auch vom Notar nach dem Verkauf zu entrichtende Grundstückswertsteigerungssteuer wird daher vom Restverkaufspreis abgezogen
- Die Maklerprovision, die dem Verkäufer rechtlich zusteht, aber beim Notartermin vom Notar an das Maklerbüro abgeführt wird und somit auch vom Restverkaufspreis abgezogen wird
- Der Restbetrag, der dem Verkäufer vom Notar nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages übergeben wird
- Der Notar wird dem Verkäufer dann auch einen beglaubigten Bankscheck über die zuvor einbehaltene Optionssumme aushändigen
- Sie sollten zunächst darauf achten, dass Sie genügend Geld auf Ihr spanisches Bankkonto überweisen, um alle oben genannten Positionen abzudecken
Notartermin
Nach Ablauf der Optionsfrist treffen sich die Parteien im Notar, um den Kauf abzuschließen
Alle beglaubigten Bankschecks werden dem Notar ausgehändigt und der Notar identifiziert die Parteien anhand ihrer Pässe oder Ausweispapiere. Weiterhin wird der Notar die Immobilie identifizieren und den notariellen Kaufvertrag vorlesen, damit jeder ihn hören kann. Der Notar bestätigt auch die Richtigkeit der Grundstücksspezifikationen im Grundbuch und im Katasterextrakt
Die meisten Notare bieten den Dienst der parallelen Übersetzung an. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei
Wenn beide Parteien einverstanden sind, unterzeichnen sie den ursprünglichen notariellen Vertrag und die verschiedenen Schecks werden den entsprechenden Parteien und / oder Unternehmen übergeben
Im Gegenzug werden alle vorhandenen Schlüssel und Originaldokumente dem Käufer übergeben
Der Notar ist verpflichtet, den Eigentümerwechsel innerhalb der folgenden 24 Stunden telematisch an das Grundbuchamt zu senden
Anders als in anderen Ländern wird in Spanien das Eigentum noch am selben Tag nach Unterzeichnung des Notarvertrags übernommen
MEHR INFORMATIONEN
Für weitere Informationen oder Ratschläge zum Immobilienkauf auf Mallorca senden Sie uns eine Email oder Give The Croc-A-Dial an +34 971489118.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.